Sollten Eizellen oder Embryonen eingefroren werden

Sollten Eizellen oder Embryonen eingefroren werden?

Die Entnahme reifer Eizellen gilt als die erste Technik, die zur Erhaltung der Fruchtbarkeit vorgeschlagen wird, wenn vor Beginn der Chemotherapie genügend Zeit zur Verfügung steht. Sie ermöglicht die Aufbewahrung von mehreren Eizellen oder Embryonen, bis der Kinderwunsch erfüllt werden soll.
Wenn Sie bereits einen Partner haben, mit dem Sie einen gemeinsamen Kinderwunsch hegen, können Sie die Eizellen mit seinen Spermien befruchten lassen und die Embryonen einige Tage später einfrieren lassen. Damit das Verfahren erstattet wird, muss ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Wenn eine Schwangerschaft zulässig ist, werden die Embryonen einzeln oder paarweise aufgetaut und in Ihre Gebärmutter eingepflanzt. Für die Verwendung der eingefrorenen Embryonen ist die Zustimmung beider Partner erforderlich.
Andernfalls können Eizellen eingefroren werden. Dieses Verfahren wird von der Krankenkasse bis zum Alter von 38 Jahren erstattet. Wenn eine Schwangerschaft geplant wird und Ihre Eierstöcke keine Eizellen mehr produzieren, werden die kryokonservierten Eizellen aufgetaut und in vitro mit den Spermien des zukünftigen Vaters Ihrer Kinder befruchtet. Die so erhaltenen Embryonen werden in Ihre Gebärmutter eingepflanzt.
Um reife Eizellen zum Einfrieren oder zur Befruchtung zu gewinnen und die Embryonen einzufrieren, ist eine Ovarienstimulationsbehandlung erforderlich. Diese wird an Ihre Situation angepasst (siehe „Kann eine Ovarienstimulation mir helfen, meine Fruchtbarkeit aufrecht zu erhalten?“)

Das belgische Recht sieht eine Aufbewahrung von Eizellen für eine Dauer von bis zu 10 Jahren vor. Für Embryonen beträgt die Aufbewahrungsdauer 5 Jahre. Bei Vorliegen von medizinischen Gründen, beispielsweise einer Krebsdiagnose, können diese Fristen jedoch verlängert werden.